Verschmutzung durch Hund
Die gelegentliche Verschmutzung des Treppenhauses durch den Hund des Mieters
mag zwar für die anderen Mitbewohner des Hauses unangenehm sein, ist aber
durch diese hinzunehmen, wenn dies nicht ständig geschieht und wenn die
Haustierhaltung nicht verboten ist. Die fristlose Kündigung des
Mietvertrages durch den Vermieter läßt sich mit diesen Argumenten
jedenfalls nicht begründen.
Amtsgricht Reichenberg, Az.: C 88/93.