Kein Schadensersatz für "geschwängerte"
Rassehündin
Auch wer "adlige" Hunde in lauen Frühlingsnächten
unbeaufsichtigt läßt, muß mit niederen Trieben rechnen. Das
Lüneburger Landgericht wies die Klage einer Hundezüchterin ab, die
vom Besitzer des Dorfhundes "Josef" 9052 Mark Schadenersatz kassieren
wollte:"Josef" hatte ihre prämierte Hirtenhündin
geschwängert.
Im letzten Frühjahr wurde die Züchterin von "heftigem
Hecheln" auf der Terrasse aufgeschreckt. Im animalischen Liebesspiel
ertappte sie ihre blaublütige "Alom" mit dem ganz
gewöhnlichen Hovawart"Josef". Das ging 15 Minuten. An Trennung
war überhaupt nicht zu denken.
Die Richter fanden an "Josefs" Treiben nichts ehrenrühriges.
Auch dem Besitzer sei kein Vorwurf zu machen, da die Züchterin den
Seitensprung ihrer läufigen Hündin selbst zu verschulden habe. Sie
habe nicht genügend aufgepaßt und "Alom" habe nicht mal
ein Schutzhöschen getragen. Den unerwünschten Nachwuchs hat die
Züchterin abtreiben zu lassen.
Landgericht Lüneburg, Az.: 30 340/91.