Streicheln eines fremden
Hundes
Fremde Tiere sollte man nicht streicheln, es sei denn, der Hundehalter hat dies
ausdrücklich erlaubt. Diese Erfahrung mußte auch ein Tierfreund
machen, der in einer Gaststätte einen am Nebentisch liegenden Hund
gestreichelt hatte und als Belohnung dafür von dem Hund gebissen wurde.
Das Gericht sah in dem Streicheln eines fremden Vierbeiners ein Mitverschulden
und sprach dem verletzten Hundefreund lediglich Schadenersatz zur Hälfte
zu.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 30C 2326/95-47.