Hund am Arbeitsplatz
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, seinen Mitarbeitern das
Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz zu untersagen. Hat der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer das Mitbringen des Hundes aber gestattet oder über
längere Zeit geduldet, so kann er die Anwesenheit des Hundes im
Arbeitszimmer nur dann untersagen, wenn gewichtige Gründe (Ärger mit
den Mitarbeitern, Belästigungen des Publikumsverkehrs, hygienische
Gründe) gegen ein Verbleiben des Tieres am Arbeitsplatz vorliegen.
Amtsgricht Heidelberg, Az.: 5 Ca 454/91.