Wachhund immer erlaubt
Ist dem Mieter die Tierhaltung eines Wachhundes vom Vermieter erlaubt worden,
so umfaßt die Erlaubnis auch einen neu angeschafften Wachhund nach
mehrjähriger Unterbrechung der Tierhaltung. Gerade bei einem einsam
gelegenen Wohngrundstück umfaßt der Wohngebrauch die Haltung eines
Wachhundes. In einer solcher Wohngegend können zudem Belästigungen
und Bedrohungen von einem Hund kaum ausgehen.
Amtsgericht Neustrelitz, Az.: 2 Cs 436/94.