Wenn der Wachhund
zubeißt
Der Halter eines als Wachhund eingesetzten Hofhundes muß damit rechnen,
daß der Hund Besucher angreift, wenn sie das frei zugängliche
Hofgelände betreten. Er muß deshalb geeignete Vorkehrungen treffen,
um die Besucher vor Angriffen des Tieres zu schützen. Solche Vorkehrungen
können z.B. darin bestehen, daß der nicht ganz ungefährliche
Wachhund angekettet oder angeleint wird. Werden vom Hundehalter solche
Sicherungsmaßnahmen nicht getroffen, haftet er einem verletzen Besucher
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld (hier:DM 5000,-- für schmerzhafte,
blutende, klaffende Wunde im Genitalbereich), wenn der Hund den Besucher
beißt und Verletzt.
Oberlandgericht Köln, Az.: 19 U 32/95.