Tierquälerei im überhitzten Pkw
Ein Fahrzeug- und Hundehalter ließ seine drei Hunde für die Dauer
von ca. sieben Stunden alleine in seinem Pkw. Die Außentemperatur betrug
ca. 30 Grad Celsius plus, während die Innentemperatur bei geschlossenem
Fenster wenigsten 70 Grad Celsius plus erreichte. Diese für Mensch und
Tier unerträgliche Hitze reichte für das Gericht aus, den
vermeindlichen Tierfreund wegen Tierquälerei zu bestrafen.
Bayerisches Oberlandesgericht, Az.:3 ObO-Wi
118/95