Der Hund als Gast
Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen
Formularmietvertrag, bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu
halten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung
für einen Zeitraum von 3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem
vereinbarten Verbot der Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch
in Begleitung eines Hundes.
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.:23 C
662/93