Hauseigentümer wird vom Hund
des Mieters gebissen
Wird der Hauseigentümer von dem Hund des Mieters gebissen, so rechtfertigt
dieser einmalige Hundebiß weder eine fristlose noch eine ordendliche
Kündigung des Mietverhältnisses. Dies jedenfalls dann, wenn eine
gezielte Schädigungsabsicht des Mieters nicht nachgewiesen werden kann.
Amtsgericht Nürnberg, Az.: 26 C
4676/93.