Mietminderung bei ständigem Hundegebell
Ständiges Hundegebell in einem Mietswohnhaus kann für die Bewohner
ärgerlich und sehr belästigend sein. Eine solche
Lärmbelästigung kann im Einzelfall so erheblich sein, daß der
Mieter berechtigt ist, die Miete zu mindern. Hier muß aber der Mieter
schnell handeln. Denn zögert der Mieter und beklagt er sich erst Monate
später, so hat er sein Recht auf Mietminderung für die Vergangenheit
und für die Zukunft verwirkt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter
trotz Hundelärmbelästigung länger als 6 Monate vorbehaltslos die
volle Miete zahlt.
Amtsgericht Rostock, Az.: 41 C 75/95.