Hundefreundliches Urteil zur
Tierhaltung
Geht es um die Tierhaltung in der Mietwohnung, so liegen teilweise völlig
unterschiedliche Urteile vor. Offenbar spielt es eine Rolle ob der fragliche
Richter selbst Tierhalter ist oder nicht. Das Amtsgericht Köln hat nunmehr
ein weiteres tierfreundliches Urteil gefällt und festgestellt, daß
ein Wohnungsmieter grundsätzlich berechtigt ist, in der Wohnung einen Hund
zu halten. Die Klausel im Mietvertrag "Tierhaltung bedarf
grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters" ist unwirksam. Hier ist
das Gericht der Auffassung, daß die Tierhaltung als Inhalt normalen
Wohnens angesehen werden muß und daß damit die Hundehaltung keinen
vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung beinhaltet. Denn das Bewohnen
umfaßt alles, was zur Benutzung der bewohnten Räume als existiellen
Lebensmittelpunkt gehört. Also die gesamte Lebensführung des Mieters
mit all ihren Ausgestaltungen und Bedürfnissen. Die üblichen
Haustiere dürfen damit gehalten werden. Eine generelle Verbotsklausel, die
alle Heimtiere von einer Genehmigung des Vermieters abhängig macht ist
unwirksam.
Amtsgericht Köln, Az.: 213C 369/96