Leinenpflicht
Ein Hundehalter, der drei ausgewachsene Schäferhunde ausführte, diese
nicht angeleint und auch keine Leinen bei sich führt, um im Notfall die
Hunde anleinen zu können, handelt fahrlässig. Wird in einer solchen
Situation ein Jogger von einem dieser drei Tiere angefallen und verletzt, so
macht sich der Hundehalter einer fahrlässigen Körperverletzung
schuldig. Erst recht gilt dies dann, wenn dem Hundehalter die
Aggressivität des einen Tieres bekannt war und gerade auch dieses Tier
unvermittelt und plötzlich den Jogger angegriffen hat.
Amtsgericht Aachen, Az.: Cs 50/94.